04.01.2021
Mehr lebendiges Grün in den Gärten von Gleichen
Auf Initiative der Grünen in Gleichen stand Mitte November im PUNK-Ausschuss das Thema „Schottergärten“ auf der Tagesordnung. Die Fraktion bemüht sich bereits seit langem um eine deutliche Einschränkung für diese aufgrund der zusätzlichen Versiegelung aus ökologischer Sicht höchst umstrittene Form der Gartengestaltung. Sie bedeutet tote Flächen, die Pflanzen und Tieren keinen Lebensraum bieten – angesichts des immer rasanter fortschreitenden Artensterbens ist das nicht tolerabel.
Ein Rückbau bestehender Schottergärten wäre wünschenswert, mindestens aber sollte eine rechtsverbindliche, klare Begrenzung der Flächenversiegelung für alle Grundstücke von Neubauten gelten und mit einer Information für Bauwillige über die „Insektenvielfalt in Niedersachsen“ flankiert sein.
Matthias Grün stellte daher im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, dass Schotterflächen im Bebauungsplan auf die Grundflächenzahl (GRZ) angerechnet werden müssen. Diese Zahl drückt die überbaubare Grundstücksflächen aus; sie liegt aktuell bei 40 Prozent. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Auf diesen ersten Schritt müssen weitere folgen. Wir werden das Thema im Auge behalten, und zwar auch bei der Überarbeitung alter Bebauungspläne und bei Bebauungsplänen für Ortsinnenbereiche wie aktuell in Diemarden.
Rechtlicher Hintergrund
Paragraph § 9 Abs. 2 der NBauO (Niedersächsische Bauordnung) bestimmt, dass nicht baulich genutzte Flächen „überwiegend“ als Grünflächen anzulegen sind, das „geringe Maß“ an zulässigen Steinflächen wird leider nicht näher definiert.
Niedersachsen hat es im Rahmen des niedersächsischen Wegs verpasst, ein verschärfendes Gesetz auf den Weg zu bringen. Umso dringlicher ist es, Schottergärten auf Ebene der Städte und Kommunen einzudämmen. Bemerkenswert ist hier der Blick auf die anderen Bundesländer: Nur fünf haben derzeit keine gesetzliche Vorgaben gemäß Landesnaturschutzgesetz geplant. In den übrigen sind Schottergärten bereits ganz verboten bzw. wird das Thema aktuell geprüft.